Osnabrücker

Tennis-Club e.V.

OG / GC in Bremen

Erfolgreiches Turnierwochenende beim OC/ GC in Bremen! Ida gewinnt die U10w, Lenja wird 2. in der U9w, Lilly verliert im Halbfinale der U10w gg Ida! Alle anderen hatten auch tolle und spannende Matches. Weiter so! 💪😊👍

Platzbelegung – OTC Jugend Turnier am 27. und 28.06.2020

Liebe Mitlieder!   

Am kommenden Wochenende 27./28.06.2020 findet auf unserem Tennisclubgelände “OTC Junior Turnier” statt.

Die Tennisanlage wird für diesen Anlass besetzt sein!!!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie das Gelände in diesem Zeitraum nicht nutzen können!!!

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!!!

Der Vorstand   

Öffnung der OTC-Außenplätze zum 06.05.2020

Hallo liebe Mitglieder,

heute hat das Land Niedersachsen beschlossenen, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zu erleichtern. Dies führt erfreulicherweise dazu, dass wir – unter weitreichenden Auflagen – wieder Tennis spielen können.

Das Land Niedersachsen hat die Vereine verpflichtet, für die Anlage und den Verein Coronabeauftragte zu benennen. Diese sind im Bedarfsfall zu kontaktieren.
Für den Verein ist der Anlagenverantwortliche Stefan Roling (0176-23394542 bzw. stefan.roling@osnanet.de). Für die Tennisschule sind alle Trainer unter der Leitung von Dalibor Krizanovic (0171-3606760 bzw. dalcross@gmx.net) zuständig. Bei Nichteinhaltung der Regeln sind die Beauftragten berechtigt, den Spieler der Anlage zu verweisen.

Die Plätze sind in einem hervorragenden Zustand und können direkt bespielt werden.

Allerdings bedeutet die Öffnung der Anlage eine strikte Einhaltung der Hygienevorschriften.

Allgemeine Maßnahmen
– achtet auf die Hygieneregeln
– Sicherheitsabstand von min. 2 Metern
– kein Körperkontakt bei Begrüßung/Verabschiedung (kein Handshake)
– möglichst kurzer Aufenthalt auf der Anlage. Kinder werden nur zum Parkplatz begleitet und dort direkt nach Trainingsende wieder abgeholt
– Bei Anzeichen einer Infektion kein Besuch der Anlage

Nutzung der Anlage und der Tennisplätze
– die Sportanlage darf nur von Mitglieder betreten werden
– der Platz muss mit vollständigem Namen beider Spieler in die Meldeliste eingetragen werden. Diese befindet sich an der Steckwand. Nur wer sich einträgt, ist zum Spiel berechtigt.
– Buchung für 60 min pro Spieler, 50 Minuten reine Spielzeit, danach Platz abziehen und direkt die Anlage verlassen. Die nächsten Spieler dürfen erst danach das Spielfeld betreten
– nur Einzel – eine Person- pro Platzseite
– keine Doppel / Gruppentraining
– pro Bank nur eine Person, bitte Handtuch unterlegen
– Spieler*innen dürfen die Anlage nur zu den gebuchten Zeiten betreten
– keine Gäste, kein Verweilen auf der Anlage erlaubt
– Die Abziehmatten sind zur Benutzung mit selbstmitgebrachten Einmalhandschuhen zu benutzen
– Desinfektionsmittel zum Abwischen der Bänke sind von den Spielern mitzubringen
– bitte möglichst mit Sportkleidung auf die Anlage kommen
– Nutzung der Umkleiden und der Duschen ist verboten

Wir werden Euch via Mail über weitere Veränderungen auf dem Laufenden halten.
Sportliche Grüße und bleibt gesund.

Der Vorstand des OTC

Die Tennisplätze in Niedersachsen sind ab Mittwoch freigegeben

Die Tennisspieler in Niedersachsen dürfen ab Mittwoch, 06. Mai 2020, die Tennis-Freiluftsaison eröffnen. In der aktuellen Verordnung heißt es unter anderem:

Der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport ist bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen zulässig:

  • Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden.
  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

„Die Tennisspieler in Niedersachsen dürfen auf die Plätze. Das ist eine gute Nachricht. Toll!“, sagt TNB-Präsident Raik Packeiser. „Wir fordern alle auf, sich an die aktuellen Hygienevorschriften zu halten.“

Die Verordnung finden Sie hier
Bitte beachten Sie: 

  • § 8 gilt für für Vereine und Breitensport
  • § 9 und 10 richtet sich an Leistungssport und Kadertraining.